Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen
Bei gesetzlich versicherten Patienten:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Bitte wenden Sie sich vor der Behandlung direkt an Ihre Krankenkasse, ob und mit welchem Betrag Ihre Kasse die osteopathische Behandlung unterstützt und ob Sie dafür ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes benötigen.
Bei Privat-Krankenversicherten oder privat Zusatzversicherten, Beihilfe-Berechtigten mit privater Zusatzversicherung:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn über die Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung für Osteopathie. Mit Privatrezept von Ihrem behandelnden Arzt erfolgt die Abrechnung pauschal pro Behandlung. Ohne Rezept erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder den Kosten, sprechen Sie mich gerne an. Vor jeder Behandlung wird eine entsprechende Honorarvereinbarung abgeschlossen.
Kosten für Private Physiotherapie
Nur private Krankenversicherungen und Selbstzahler
Durch meine Behandlungszeiten von 30-60 Minuten (je nach Verordnung), meine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe und meinem umfassenden Behandlungs-Service kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Sind Sie gesetzlich versichert und benötigen zeitnah Physiotherapie-Behandlungen?
Als gesetzlich-versicherter Patient haben Sie die Möglichkeit als Selbstzahler in meine Praxis zu kommen. Gerade, wenn Sie keinen Termin in einer Praxis mit gesetzlicher Krankenkassenzulassung bekommen, können Sie in meiner Praxis schnell Termine bekommen, um die Zeit zur regulären Behandlung in Ihrer gesetzlichen Praxis zu überbrücken.